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Alter, Krankheit und Behinderung im deutschen Strafrecht, insbesondere im Strafzumessungsrecht
Recht setzt Regeln bzw. Handlungsanweisungen voraus, die zumindest einigermaßen gewährleisten, daß gleiche Sachverhalte auch gleich entschieden werden. Solche Regeln müssen angeben, auf welche Umstände eines konkreten Falles es für welche Rechtsfolge genau unter Gleichheitsaspekten ankommen soll. Die Aufgabe, diese Regeln zu konkretisieren, hat die Rechtsprechung im Strafzumessungsrecht - wenn überhaupt - allerdings nur höchst unzureichend wahrgenommen. Die Konsequenz ist eine ...

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